Jugendschutz als Mißverständnis – JMStV

Vor 4 Jahren war der JMStV (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) krachend am Widerstand des Landtags in NRW gescheitert. Die Jugendschützer wollten das Internet überwachen, so als sei es ein Film zum Ausleihen: Alterfreigabe ab xx Jahre. Von damals hat man offensichtlich nicht viel gelernt. Denn der neue Entwurf geht weiter davon aus, dass das Internet statisch ist und bezieht die Inhaltsangebote des Social Web und die Kultur des Web 2.0 nicht mit ein, so die Kritiker. Wie soll denn etwa Twitter oder Facebook eingestuft werden?


(Anmerkungen in der Timeline des Players möglich)

Mehr dazu am Samstag, 20.12. ab 12 Uhr in WDR5: Töne, Texte Bilder

PS: Dieses Inhalteangebot hat die Altersfreigabe u60.

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Jetzt hatte man sich zu einer Mitmachplattform durchgerungen: “Seien Sie herzlich eingeladen, sich zur abschließenden Online-Konsultationsphase zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages einzubringen. In Analogie zur vorherigen Beteiligungsphase stellen wir Ihnen auf diesem Portal das überarbeitete Eckpunktepapier abschnittsweise zur Kommentierung frei. Nutzen Sie Ihre Chance, sich zu diesem wichtigen Thema einzubringen!” heißt es dort.

Doch nur 150 Teilnehmer meldeten sich an und nicht mal sie machten alle mit. 100 Beiträge wurden geschrieben. Die meisten Beiträge stammen zudem von den üblichen Verdächtigen: den betroffenen institutionellen Akteuren. Die Befragung war auch gut auf einer Seite der Sachsener Staatskanzlei versteckt. Der Entwurf betrachtet Jugendschutz im Internet erneut ausschließlich technisch. Medienpädagogische Konzepte fehlen. Zudem gibt es schon jetzt massive Bedenken gegen den neuen Entwurf des Staatsvertrags. So schreibt dort u.a. ARD/ZDF: “Angesichts der Bedeutung, die das Arbeitspapier den technischen Jugendschutzprogrammen für den Jugendmedienschutz im Internet einräumen möchte, ist dies unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit bedenklich.”

 

Update: Videos über HTTPS

Der Videodienst Netflix kündigt Mitte April an, noch 2015 das Ausspielen von Videos von unverschlüsseltem Datenstrom auf verschlüsseltes HTTPS umzustellen. Das soll einerseits die Netflix-Kunden in WLAN-Hotspots schützen und kann auch vor Ausspähungen von Providern oder Arbeitgebern schützen, schreibt Heise.de. Dies würde aber auch einen Jugendschutz unterlaufen können. Weiter wörtlich:

Ein interessanter Nebeneffekt der HTTPS-Einführung ist, dass sich damit die Kindersicherungen in Routern unterlaufen lassen: Um Zugriffe auf unerwünschte Webangebote zu unterbinden, müssen Router den HTTP-Get-Request analysieren und den Rest der Verbindung blockieren, falls verbotene Ziele drinstehen.

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